Johannes Gutenberg-Universität Mainz


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NPO (Neue Prüfungsordnung)



Für die Zulassung zur Vorprüfung für
Diplom-Übersetzer und Diplom-Dolmetscher
sind folgende Scheine erforderlich:


  1. Fremdsprachliche Kompetenz 1. Fach = B Sprache

  2. Fremdsprachliche Kompetenz 2. Fach = C Sprache

  3. Proseminar Kulturwissenschaft 1. Fach = B Sprache

  4. Proseminar Sprach-/ Translationswissenschaft 1. Fach = B Sprache
    oder Lehrangebot des IASPK

  5. Proseminar Sprach-/Translationswissenschaft bzw. Kulturwissenschaft
    2. Fach = C Sprache oder Lehrangebot des IASPK

  • Bei der Vorprüfung gilt die Regelung, daß bei der Anmeldung für beide Sprachen ein (1) Schein von fünf (5) nachgereicht werden kann.

  • Grundsätzlich müssen bei der Anmeldung zu nur einer Sprache mindestens vier ( 4) Scheine vorliegen:
    Anmeldung für 1. Fach = 3 Scheine F1+1 Schein F2
    Anmeldung für 2. Fach = 2 Scheine F2+2 Scheine F1
    d.h. für die angemeldete Sprache muss die Anzahl der Scheine vollständig sein.




Für die Zulassung zur Diplomprüfung für
Übersetzer sind folgende Scheine erforderlich:


  1. Übersetzerseminarschein 1. Fach = B Sprache

  2. Hauptseminar 1. Fach = B Sprache
    (wahlw. Kultur-oder Sprach-/ Translationswissenschaft)

  3. Hauptseminar 2. Fach = C Sprache
    (wenn Proseminar Kulturwissenschaft im Grundstudium,
    dann Hauptseminar Sprach-/Translationswissenschaft;
    wenn Proseminar Sprach-/ Translationsw. im Grundstudium,
    dann Hauptseminar Kulturwissenschaft)

  4. Hauptseminar ( frei wählbar)

  5. Wahlpflichtmodul 1 (Ergänzungsfach)

  6. Wahlpflichtmodul 2 (z.B. 2. E-Fach o. Modul nach Wahl und Angebot)


Die Diplomarbeit


  • muss spätestens am 15. Mai für das Sommersemester und

  • spätestens am 15. Dezember für das Wintersemester abgegeben werden, wenn man in dem betreffenden Semester zur Prüfung antreten will.




Für die Zulassung zur Diplomprüfung für
Dolmetscher sind folgende Scheine
erforderlich:


  1. Dolmetscherseminarschein 1. Fach = B Sprache

  2. Hauptseminar 1. Fach = B Sprache
    (wahlw. Kultur- oder Sprach- / Translationswissenschaft)

  3. Hauptseminarschein 2. Fach = C Sprache
    (wenn Proseminar Kulturwissenschaft im Grundstudium,
    dann Hauptseminar Sprach-/ Tranlslationswissenschaft;
    wenn Proseminar Sprach-/ Translationsw. im Grundstudium,
    dann Hauptseminar Kulturwissenschaft)

  4. Hauptseminar (frei wählbar)

  5. Wahlpflichtmodul 1 (Ergänzungsfach)

  6. Wahlpflichtmodul 2 (z.B. 2. E-Fach o. Modul nach Wahl und Angebot)


Die Diplomarbeit


  • muss spätestens am 15. Mai für das Sommersemester und

  • spätestens am 15. Dezember für das Wintersemester abgegeben werden, wenn man in dem betreffenden Semester zur Prüfung antreten will.


Prüfungsamt - Fachbereich 23 Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaft
76711 Germersheim, An der Hochschule 2 , Telefon: 07274/508-35121


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10. 03. 2001    David Díaz P. - Internet Koordinator