Raum 363
Tel.: +49-7274 / 508-35363
Fax: +49-7274 / 508-35463
Mo und Mi: 9.00 - 11.30 Uhr
Di und Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 10.00 Uhr
Fachbereich Translations,- Sprach- und Kulturwissenschaft
Arbeitsbereich Russisch
Postfach 1150
An der Hochschule 2
76711 Germersheim
Studierende im BA mit Russisch B- und C-Sprache können ab WS 09/10 statt der drei Fachübersetzungen Wirtschaft folgende Variante belegen, die Ihnen Möglichkeiten aufzeigt, sich im MA SKT zu spezialisieren:
- Fachübersetzung Recht Russisch-Deutsch
- Urkundenübersetzung aus dem Modul "kulturspezifische Fachtexte"
- übersetzungsübung aus dem Modul "kulturspezifische Fachtexte" (je nach Angebot, jedoch nicht eine weitere übung zur Urkundenübersetzung)
Anmerkungen:
- Es sind drei verschiedene Übungen zu belegen, es ist also nicht möglich, z.B. zweimal Recht zu belegen.
- Die Veranstaltungen können in beliebiger Reihenfolge und je nach Angebot auch parallel belegt werden.
- Alle drei Übungen müssen mind. mit Note "4" bestanden sein.
- Die Note aus der dritten Veranstaltung ist identisch mit der Modulnote. Geben Sie dem Dozenten dieser dritten Übersetzungsübung zu Beginn des Semesters Bescheid, dass Sie bei ihm die Modulprüfung ablegen. Sollten Sie mehrere Übungen in einem Semester belegen, so müssen Sie entscheiden, welche dieser Übungen die modulprüfungsrelevante ist, und dies auch dem Dozenten mitteilen.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, drei Übungen im Fachübersetzen Wirtschaft Russisch-Deutsch zu belegen.
2.11.09
gez. Stephan Walter