Informationen für Outgoings

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung, ins Ausland zu gehen!

Bevor Sie jedoch abreisen gibt es noch einiges zu beachten. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Hinweise geben um Ihnen den Erasmusaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten zu erleichtern und vor allem dafür zu sorgen, dass Ihr Wiedereinstieg in Ihr Studium hier am Facherbeich so reibungslos wie möglich verläuft.

Bitte besuchen Sie auf jeden Fall die entsprechenden Seiten für Outgoings des International Office

Vor der Abreise

Sie wollen Ihr WG-Zimmer oder Ihre Wohnung untervermieten? Dann wenden Sie sich an den AStA, der Wohnungs- und Zimmerangebote in der Wohnungs-Datenbank veröffentlicht.

Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig für das Semester nach Ihrem Auslandsaufenthalt zurückzumelden, auch wenn Sie für das eigentliche Erasmus-Semester beurlaubt waren. Alle Informationen zur Rückmeldung (inkl. Fristen) finden Sie hier.

Kurz vor der Abreise erhalten Sie bereits erste Informationen von der gastgebenden Hochschule zu belegbaren und anrechenbaren Kursen. Die Auswahl der Kurse bleibt Ihnen überlassen, bei Fragen können Sie sich aber an die Fachkoordinatorinnen wenden. Das empfiehlt sich besonders in Fragen der Anrechenbarkeit von Seminaren und Vorlesungen.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie auf den entsprechenden Seiten für Outgoings des International Office.

Kurz vor Ihrer Abreise gibt es ein für alle Outgoings verpflichtendes Informationstreffen, bitte achten Sie auf entsprechende Aushänge an Raum 323.

Nach der Ankunft an der Gasthochschule

Lassen Sie sich die Ankunft an der Gasthochschule anhand der nötigen ErasmusPlus Dokumente bestätigen. Sollten sich am Learning Agreement noch Änderungen ergeben, so halten Sie bitte auf jeden Fall Rücksprache mit den Fachkoordinatorinnen. Auch bei Fragen und/oder Problemen während Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie sich an die Fachkoordinatorinnen wenden. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich jedoch, bei Problemen vor Ort zunächst das International Office der Gasthochschule zu konsultieren.

Verlängerung des Auslandsaufenthaltes

Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt vielleicht verlängern? Maximal 2 Semester können von der EU gefördert werden. Wenn Sie sich erst während Ihres Semesters im Ausland zu einer Verlängerung entschließen, so müssen sie zunächst die Genehmigung der Gasthochschule einholen. Anschließend informiert das International Office der Gasthochschule dann den Arbeitsbereich und Sie erhalten in der Regel die Genehmigung, Ihren Studienaufenthalt im Ausland fortzusetzen. Ob dieses zusätzliche Semester dann jedoch auch mit ErasmusPlus-Mitteln gefördert werden kann, ist im Einzelfall abzuwarten, da eine Weiterfinanzierung davon abhängt, wie viele Mittel noch vorhanden sind. Informieren Sie sich daher auf jeden Fall auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten!

Nach der Rückkehr

Händigen Sie den Fachkoordinatorinnen möglichst zeitnah alle relevanten Anrechnungsformulare aus, damit Anrechnungen möglichst zügig vorgenommen werden können. Sollten diesbezüglich bereits während Ihres Auslandsaufenthaltes Fragen auftauchen, so klären Sie diese bitte direkt mit den Fachkoordinatorinnen.