Bachelorarbeit

Bei wem kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Eine Bachelorarbeit können grundsätzlich alle Dozierenden betreuen; Sie müssen aber die betreffenden Dozierenden fragen, ob sie einverstanden sind. Wen Sie sich für die Betreuung aussuchen, hängt davon ab, welches Thema Sie für die Arbeit wählen.

Worüber kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einem translations-, sprach- oder kulturwissenschaftlichen Thema. Sie müssen auf dem betreffenden Gebiet (z. B. empirische Übersetzungsforschung) entweder schon vorher wissenschaftlich gearbeitet haben (z. B. Besuch eines Seminars) oder bereit sein, sich durch umfangreiche Lektüre einzuarbeiten. Eine gute Arbeit können Sie nur schreiben, wenn Sie sich auf dem Gebiet auskennen.
Überlegen Sie sich ein mögliches Thema und vor allem auch eine mögliche Problemstellung (also die Frage, die Sie in Ihrer Arbeit beantworten wollen), bevor Sie zu der Dozentin bzw. dem Dozenten in die Sprechstunde gehen.

Wie lang soll die Bachelorarbeit sein?
Es gibt keine Seitenzahlregelung. Laut Prüfungsamt sind für 11 LP im alten BA 40 Seiten ein vertretbarer Richtwert (12.03.07); im neuen BA können es für 9 LP etwas weniger sein. Es kommt generell nicht so sehr darauf an, ob es zwei Seiten mehr oder weniger sind, sondern auf die Ideen, die in der Arbeit stecken. Wenn jemand nichts zu sagen hat, dann taugt auch eine Arbeit mit 50 Seiten nichts.

Wann soll ich meine Bachelorarbeit anmelden?
Sie können die Arbeit frühestens anmelden, wenn Sie

  • mindestens 120 Leistungspunkte erworben
  • und das Modul "Fremdsprachliche Kompetenz" (in F1, F2 und F3) abgeschlossen haben.

Der späteste Zeitpunkt für die Anmeldung der Arbeit ist

  • sechs Wochen nach dem Bestehen aller Modulprüfungen, wenn Ihr Studium weniger als 6 Jahre dauert (sonst bekommen Sie ein Thema zugewiesen, statt es selbst wählen zu dürfen)
  • oder nach Abschluss des 6. Studienjahres (sonst gilt sie als nicht bestanden).

Gibt es Termine für die Abgabe der Arbeit?
Seit 2009 gelten laut Beschluss des Prüfungsausschusses feste Termine: Sie müssen die Arbeit spätestens zum 1. Mai abgeben, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester abschließen möchten, und spätestens zum 1. Dezember, wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester abschließen möchten. (Der 1. Mai ist der offizielle Termin. Da dies jedoch ein Feiertag ist, gilt für die Abgabe der nächste Werktag. Wenn also der 1. Mai ein Samstag ist und der 2. Mai ein Sonntag, müssen Sie am 3. Mai abgeben.) Durch diese Termine wird gewährleistet, dass Sie tatsächlich in dem betreffenden Semester auch die mündliche Abschlussprüfung ablegen können (denn vor der mündlichen Prüfung muss ja Ihre Arbeit gelesen und bewertet werden).
Für die Arbeit haben Sie nach Anmeldung - das heißt: nach Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers auf dem Anmeldeformular - sieben Wochen Zeit. Sie sollten die Arbeit also spätestens sieben Wochen vor dem letztmöglichen Abgabetermin anmelden.
Eine frühere Anmeldung und Abgabe ist jederzeit möglich, sobald Sie die erforderliche Anzahl Leistungspunkte erworben haben (s. oben).

Was passiert, wenn ich den Abgabetermin nicht einhalten kann?
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann um maximal 2 Wochen verlängert werden. Sie müssen die Verlängerung schriftlich beantragen, und die Betreuerin bzw. der Betreuer muss zustimmen.
Eine Verlängerung ist auch dann möglich, wenn Sie schon außerhalb der Regelstudienzeit sind (Auskunft des Prüfungsamtes, 11.02.09).
Wenn Sie die Arbeit nicht fristgerecht abgeben, ohne dass Ihnen eine Verlängerung gewährt worden ist, wird sie mit 5,0 bewertet. Dasselbe gilt, wenn Sie eine gewährte Verlängerungsfrist nicht einhalten.

Wo muss ich die Bachelorarbeit anmelden?
Das Thema der Arbeit sprechen Sie mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ab; dann wird die Arbeit offiziell im Prüfungsamt angemeldet. Für die Anmeldung erhalten Sie im Prüfungsamt ein Formular.

Muss ich die Arbeit auf Deutsch schreiben?
Laut Prüfungsordnung § 14 Abs. 7 ist die Abfassung in einer anderen Sprache grundsätzlich möglich, sofern Sie selbst und die Betreuerin bzw. der Betreuer die betreffende Sprache hinreichend beherrschen und sofern die Möglichkeit zur Bestellung einer Zweitgutachterin bzw. eines Zweitgutachters mit hinreichender Sprachkompetenz gegeben ist.

Darf ich meine Bachelorarbeit im Internet veröffentlichen?
Nur mit vorheriger Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers und des Prüfungsausschusses. Ohne Zustimmung dürfen Sie laut Prüfungsordnung zwar die Inhalte veröffentlichen, aber Sie dürfen weder den Fachbereich bzw. die Universität angeben noch den Namen der Betreuerin bzw. des Betreuers nennen; auch die Note dürfen Sie nicht erwähnen.
Dasselbe gilt für Seminararbeiten.
Die Regelung gilt auch für eine Veröffentlichung in gedruckter Form.