FAQs für MA KD-Studiengang
1. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den MA Konferenzdolmetschen?
Man benötigt einen überdurchschnittlichen ersten Studienabschluss (Bachelor, Diplom, o.Ä.) und man muss eine Eignungsprüfung (MA KD) bestehen.Sprachkompetenz als Orientierung:
A-Sprache = Level C2,
B-Sprache = Level C1 und
C-Sprachen = Level B2 im CEF (lediglich Hör/Verstehen und Sprachproduktion für A- und B-Sprache, Hör/Verstehen in der C-Sprache).
Diese Levels müssen nicht zertifiziert sein. Sie werden in der Eignungsprüfung von uns getestet.
Der Masterstudiengang ist kostenlos (gilt für 4 aufeinanderfolgende Semester).
2. Muss jeder die Eignungsprüfung (MA KD) machen?
Ja, unabhängig vom Fach Ihres BA-Studiengangs und von Ihrer Abschlussnote müssen Sie an der Eignungsprüfung teilnehmen.3. Wie oft kann die Eignungsprüfung wiederholt werden?
Nur einmal.4. Wie ist der Masterstudiengang KD aufgebaut?
Die Studierenden wählen zwei Fremdsprachen (Erstfach B-Sprache und Zweitfach C-Sprache). Die Lehrveranstaltungen werden im Rahmen von Modulen angeboten (insgesamt 9). Das Studium dauert in der Regel vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit und die abschließende Masterprüfung. Das komplette Lehrangebot im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen finden Sie auf unserer FTSK-Homepage.5. Was ist eine Masterarbeit?
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit mit sprach-, kultur- oder translationsrelevanter Thematik, die vom Umfang her mit der bisherigen Diplomarbeit vergleichbar ist. Die Masterarbeit kann in jedem Fach bzw. Bereich geschrieben werden, in dem ein Hauptseminar oder dolmetschwissenschaftliches Seminar absolviert worden ist (B-Sprache, C-Sprache, Dolmetschwissenschaft usw.).6. Wann werde ich zur Masterarbeit zugelassen?
Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer- ordnungsgemäß im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen am FASK eingeschrieben ist,
- mindestens 5 der 9 Module erfolgreich abgeschlossen hat,
- das Thema für eine Masterarbeit vereinbart hat.